BTM-Rezepte (Betäubungsmittelrezepte)
Die Ausstellung eines BTM-Rezeptes erfolgt ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht und nach den gesetzlichen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Persönliche Vorstellung:
Die Verordnung eines Betäubungsmittels erfordert in der Regel eine persönliche ärztliche Vorstellung.
Bearbeitungszeit:
Die Ausstellung eines BTM-Rezeptes erfolgt duch den Arzt selbst, daher bitten wir darum eine gewisse Wartezeit einzuplanen. Eine kurzfristige Ausstellung ist nicht immer möglich.
Verlust:
Im Falle des Verlustes eines BTM-Rezeptes ist eine erneute Ausstellung nur unter besonderen Bedingungen erlaubt.
Gültigkeit:
Ein BTM-Rezept ist nur 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig (inklusive Ausstellungsdatum).
Nicht fristgerecht eingelöst:
Wird ein BTM-Rezept nicht rechtzeitig in der Apotheke eingelöst, verliert es seine Gültigkeit. Eine neue ärztliche Ausstellung ist dann erforderlich – auch bei versehentlichem Versäumen.
Bitte bringen Sie uns das nicht eingelöste BTM - Rezept zurück !
Reise-Attest:
Wenn Sie ein ärztliches Attest für Reisen mit Betäubungsmitteln benötigen (z. B. für die Mitnahme ins Ausland) füllen Sie diese bitte vorab aus
Das Formular finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
( https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/reise_scheng_formular.pdf?__blob=publicationFile ) oder erhalten es in der Praxis.
Bearbeitungszeit:
Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein – idealerweise mindestens 1 Woche vor Reisebeginn.